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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Falls wir noch nicht all ihre Fragen beantworten konnten, schauen sie sich die am häufigsten gestellten Fragen hier an.

Was passiert im Todesfall?

  • bei bekannter Todesursache (z.B. langer Krankheit) darf der verstorbene Mensch bis zu 36 Stunden (bei uns in Bayern gibt es hierzu keine Vorgaben) zu Hause bleiben
  • Bei unbekannter Todesursache (z.B. plötzlicher Herztod) wird automatisch die Kripo hinzugezogen und beschlagnahmt den Körper.

Was passiert in der Zeit, bis die verstorbene Person abgeholt wird?

  • Sie dürfen sich verabschieden
  • Sie dürfen durchatmen und eine Tasse Tee/Kaffee, einen Schnaps trinken, eine Zigarette rauchen
  • Sie dürfen schon Dokumente vorbereiten, Kleidung aussuchen oder auch einfach nur sein. Es ist kein Stress, keine Eile nötig. Sie haben Zeit.

Merke ich, dass die Seele den Raum verlässt?

  • Viele Menschen berichten tatsächlich davon, dass sie die Person noch über eine gewisse Zeit gespürt haben und dann nicht mehr. Wenn Sie an eine Seele glauben, kann es sein, dass Sie die Veränderung wahrnehmen.

Ist es normal, dass die verstorbene Person noch Geräusche von sich gibt?

  • Ja. Es kann immer wieder noch Luft entweichen und Geräusche können entstehen.

Darf die verstorbene Person berührt werden?

  • Ja. Der Mensch darf umarmt, angefasst und ganz normal behandelt werden. Es gibt ganz seltene Ausnahmen, aber in diesen Fällen wurdet ihr davor schon von Ärzten informiert.

Dürfen meine Kinder/Enkelkinder die verstorbene Person sehen?

  • Ja. Selbst Kindergartenkinder dürfen sich von der verstorbenen Person verabschieden. Bereiten Sie das Kind darauf vor und erklären Sie wie der Mensch aussieht und dass tot sein anders ist als schlafen.
  • Das Kind darf die verstorbene Person auch anfassen, umarmen, ein Bild malen.
  • Bevor das Kind geht, erklären Sie, dass es nun das letzte Mal ist, dass es diesen Menschen sieht. Achten Sie im Anschluss gut auf die Gefühle und Fragen des Kindes und lassen Sie es damit nicht alleine.

Was kann ich tun, wenn der Mensch gestorben ist und ich mich verabschieden möchte?

  • Manche Menschen öffnen ein Fenster, damit die Seele ihren Weg findet
  • Sie können eine Kerze anzünden, Musik anmachen
  • Sie können den Menschen berühren, umarmen, zudecken
  • Sie können Fotos machen, die könnten Ihnen und anderen Angehörigen im späteren Trauerprozess noch helfen
  • Sie können etwas vorlesen oder beten
  • Sie können der verstorbenen Person nochmal die Hände eincremen
  • Sie können Menschen anrufen, um ihnen die Möglichkeit zum Abschied zu geben
  • Sie können am Bett sitzen und von dem Menschen erzählen, der verstorben ist

Wann muss ich das Bestattungsunternehmen informieren?

  • Wenn der Tod absehbar war, erst dann, wenn sie sich verabschiedet haben. Sie haben die freie Wahl bei den Bestattungsunternehmen.
  • Wenn die Kripo mit dabei ist, rufen die zunächst ein Bestattungsunternehmen, Sie können die Beerdigung aber unabhängig davon bei einem Unternehmen Ihrer Wahl organisieren.

Was braucht das Bestattungsunternehmen von Ihnen?

  • zunächst wird die verstorbene Person abgeholt
  • Wenn das Gespräch zur Planung der Beerdigung stattfindet, wird nach folgenden Unterlagen gefragt:
    Totenschein, Geburtsurkunde (ledig), Heiratsurkunde (verheiratet), Sterbeurkunde des/der Ehepartner*in (verwitwet), Scheidungsurteil (geschieden),
    Ggf. Ausweis, Krankenversicherungskarte (Nummer),
    Ggf. Sterbegeldversicherung/Beerdigungsversicherung, Rentenbescheid(e),
    Ggf. Bescheinigung vom Arbeitsamt
  • Es ist nicht schlimm, wenn die notwendigen Unterlagen nicht sofort gefunden werden. Vieles hat Zeit und kann auch ggf. beim Standesamt nachgefordert werden.

Darf ich selbst entscheiden, was der verstorbenen Person angezogen wird?

  • Ja. Und dabei ist es egal, ob es der Hochzeitsanzug oder der Lieblingsjogginganzug ist.
  • Sie dürfen sogar das eigene Kissen/Decke mitgeben
  • Sie dürfen auch Bilder, Kuscheltiere, einfach Dinge, die der verstorbenen Person wichtig sind, mitgeben.

Darf ich die verstorbene Person selber versorgen?

  • Ja. Sie dürfen die Person waschen und ankleiden. Wenn Sie das möchten, können Sie auch Ihre*n Bestatter*in fragen, ob sie Ihnen helfen oder ob Sie dabei sein dürfen. Sollte der/die Bestatter*in ablehnen, dürfen Sie das Unternehmen wechseln
  • Sie dürfen das Bestattungsunternehmen auch bitten, den Menschen nicht künstlich zu verändern, sondern lediglich zu waschen und anzukleiden.
  • Sie dürfen auch um Fingerabdrücke, Hand- und Fußabdrücke bitten um Erinnerungsstücke daraus herstellen zu lassen.

Darf ich bei der Einäscherung dabei sein?

  • Ja. Sprechen Sie Ihre*n Bestatter*in darauf an. Sollte diese Frage verneint werden, dürfen Sie das Unternehmen wechseln.

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